28. April 2024

Trost der Justitz und Perversion der Justiz

Parallelen von Recht und Philosophie

Eine Welt, in der man sich nicht mehr auf Tatsachen und Fakten einigen kann, weil man die Wahrheit lieber seinen Überzeugungen unterordnet, als seine Überzeugungen der Wahrheit unter zu ordnen, ängstigt mich. In so einer Welt gewinnt der Stärkere, der mit dem lautesten Megaphon, der mit den brutalsten Drohungen und nicht der, der im Recht ist.

Auch deswegen liebe ich die Rechtssprechung und kann mir tagelang das Hin-und-her von Argumentationen zwischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern anhören. Es hat eine beruhigende Wirkung auf mich, so als wenn ich dabei zur Gewissheit komme, dass die Welt doch noch irgendwie im Lot sei. Denn hier zählen Tatsachen! Mit bloßer Überzeugung, Bauchgefühl und Wunschdenken kommt man vor einem unparteiischen Gericht nicht weit. Man braucht überzeugende und allgemeingültige Argumente, um einen Prozess vor Gesetz zu gewinnen. 

Und das Schönste ist, man kann sogar unterschiedlicher Meinung sein und sich trotzdem zivilisiert darüber austauschen. Rechtssprechung ist wie angewandte Philosophie, denn es geht um whare Prämissen, um Logik und Kohärenz von Argumenten, es geht um Beweise und eine präzise Sprache. Besonders beeindruckt mich immer die hypothetische Frage nach dem allgmeinen Prinzip – dieses Werkzeug wird in Philosophie und Recht gleichermaßen genutzt, um Thesen oder Argumente zu prüfen. 

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